Länderübergreifende
Erbangelegenheiten
Internationale Aspekte stellen zusätzliche Herausforderungen an eine Erbschaft.
So werfen beispielsweise schon eine Ferienimmobilie im Ausland oder ein längerer Auslandsaufenthalt besondere Rechtsfragen auf, die einer sorgfältigen Prüfung bedürfen.
Als Mandant/ Mandantin profitieren Sie von meiner länderübergreifenden Expertise. Über die Kooperation mit spezialisierten Kanzleien in ausgewählten Ländern verhelfe ich Ihnen bei Bedarf gerne zu einer unkomplizierten Abdeckung Ihres weiteren Beratungsbedarfs.
Erbrechtliche Angelegenheit sind sensibler und häufig emotionaler Natur. Daher:
Fühlen Sie sich wohler, Ihr Anliegen auf Englisch zu besprechen? Ich biete Ihnen gerne englischsprachige Beratung an.