Gerichtsverfahren
Ergebnisse, die sich im Verhandlungswege erzielen lassen, sind regelmäßig die nachhaltigsten.
Es gibt aber gerade im Erbrecht zahlreiche Situationen, in denen sich die Involvierung von Gerichten nicht vermeiden lässt. Typische Beispiele sind:
- Ihre Erbenstellung wird bestritten
- Sie bezweifeln die Gültigkeit eines Testaments
- Ihr berechtigter Pflichtteilsanspruch wird nicht erfüllt
- Sie bezweifeln die Richtigkeit der Entscheidungen der/des Testamentsvollstreckers
- Der Nachlass ist durch lebzeitige Schenkungen des/der Erblasserin deutlich reduziert.
Für solche und natürlich auch andere Verfahren kann nicht nur der Weg zu den Gerichten der sogenannten Ordentlichen Gerichtsbarkeit eröffnet sein Daneben sieht das deutsche Recht spezielle Nachlassgerichte vor. In Fällen, in denen sich im Nachlass Werte im Ausland befinden oder die/der Erblasser:in im Ausland lebte, können deutsche Gerichte nur teilweise oder gar nicht zuständig sein.
Meine Aufgabe ist es, Ihnen Ihre Optionen und Erfolgsaussichten klar und verständlich aufzuzeigen, Ablauf und Kosten transparent zu erklären und gemeinsam mit Ihnen die Strategie zu entwickeln, die Ihren Interessen bestmöglich Rechnung trägt. Als versierte Verhandlerin stehe ich für Ihre Rechte ein und verteidige Sie gegen Klagen Dritter. Über die Kooperation mit Kanzleien in ausgewählten Ländern verhelfe ich Ihnen bei Bedarf gerne zu einer unkomplizierten Abdeckung Ihres Beratungsbedarfs im Ausland.