Ablauf & Kosten
Erbrechtliche Beratung
HR |Hoßdorf Rechtsanwaltskanzlei berät ausschließlich in erbrechtlichen Angelegenheiten mit Bezug zu deutschem Recht. Über die Kooperation mit spezialisierten Kanzleien in angrenzenden Rechtsgebieten sowie in ausgewählten Ländern verhilft Ihnen die Kanzlei bei Bedarf gerne zu einer unkomplizierten Abdeckung Ihres weiteren Beratungsbedarfs.
Terminvereinbarung
Nach Ihrer Kontaktaufnahme sprechen wir einen Termin für eine Erstberatung ab, die Sie unkompliziert in Ihrem eigenen Zuhause als Telefonat oder Video-Telefonat wahrnehmen können. Die Terminwahl wird nicht durch festgelegte Geschäftszeiten begrenzt. Für die Durchführung eines Video-Calls benötigen Sie keine besonderen technischen Voraussetzungen.
Mandatsvertrag
Sind für die Wahrnehmung Ihrer Interessen weitere Schritte erforderlich, schließen wir einen schriftlichen Mandatsvertrag ab, der u.a. eine Kostenvereinbarung zum Gegenstand hat. Ihre persönliche digitale Mandantenakte wird angelegt. Die nächsten Schritte, der wahrscheinliche Verlauf sowie die voraussichtlichen Kosten Ihrer Angelegenheit werden besprochen und abgestimmt.
Digitale Mandantenakte
Sie haben über die digitale Mandantenakte jederzeit Transparenz über den Stand Ihrer Angelegenheiten sowie der aufgelaufenen Kosten. Die Vertraulichkeit Ihrer Mandantenakte wird über moderne Verschlüsselungstechniken erreicht. Der Zugriff auf Ihre digitale Mandantenakte bleibt Ihnen für einen Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung Ihres Mandats erhalten.
Kosten der Erstberatung
Ihre Erstberatung kostet netto € 180,- und wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.
Kosten der weiteren Rechtsberatung
Sind für die Wahrnehmung Ihrer Interessen weitere Schritte erforderlich, schließen wir einen schriftlichen Mandatsvertrag ab, der u.a. die weitere Kostenvereinbarung zum Gegenstand hat. Sie haben über die digitale Mandantenakte jederzeit Transparenz über den Stand der aufgelaufenen Kosten.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, unterstützt HR |Hoßdorf Rechtsanwaltskanzlei Sie gerne und übernimmt die Kommunikation und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.