
Tablet-Testament
In Deutschland muss das eigenhändige Testament vom Erstellenden persönlich, handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein.
Wird diese Form nicht eingehalten, ist das Testament ungültig. Ein am Computer geschriebnenes Testament ist daher unwirksam, auch wenn es ausgedruckt und eigenhändig unterschrieben wird. Als ebenfalls ungültig gilt derzeit noch ein mittels Touchpen auf einem Tablet erstelltes Testament.